Medienstaatsvertrag in Kraft getreten

Am 7. November 2020 ist der Medienstaatsvertrag (MStV) in Kraft getreten und hat den Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV) abgelöst. Dabei wurde in Paragraf 18 Absatz 2 Satz 4 MStV eine Initiative umgesetzt, die zum Ziel hatte, dass auch Jugendliche als verantwortliche Personen für journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien benannt werden dürfen, wenn diese für Jugendliche bestimmt sind. (mehr …)...
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