Änderung der „Hinweise zur Nutzung der IT-Infrastruktur und des Internetzugangs an Schulen (Schulische IT-Infrastruktur und Internetzugang)“
Durch Bekanntmachung vom 6. März 2026 (BayMBl. Nr. 127) hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Kultusministerium) die „Hinweise zur Nutzung der IT-Infrastruktur und des Internetzugangs an Schulen (Schulische IT-Infrastruktur und Internetzugang)“ (konsolidierte Fassung) mit Wirkung zum 1. April 2026 geändert. Damit hat das Kultusministerium in erster Linie Änderungen im Medienrecht nachvollzogen. Auch speziell für Online-Schülerzeitungen in Bayern ergeben sich Änderungen.
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