Jugendeigene Medien online gleich behandeln
Zeitungen und Zeitschriften, die von Jugendlichen für Jugendliche herausgegeben werden, dürfen auch Jugendliche als Verantwortliche im Sinne des Presserechts (V. i. S. d. P.) benennen. Eine entsprechende Regelung findet sich in allen Presse- bzw. Mediengesetzen der Länder. Will eine Redaktion die gleichen Inhalte online verbreiten, muss sie jedoch einen volljährigen Verantwortlichen im Sinne des Rundfunkrechtes benennen. Ein Umstand, den es zu verändern gilt.
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