Drastische Bilder oder Videos der gewaltvollen Eskalation des Nahost-Konflikts können Kinder und Jugendliche schockieren und sogar traumatisieren. Eine Gefahr birgt aber auch die mit der Eskalation verbundene Zunahme von Hass-Beiträgen in sozialen Medien. Diese können junge Menschen radikalisieren. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz appelliert deshalb an Nutzende, problematische Beiträge zu melden.

Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel und der militärischen Reaktion Israels nehmen auch Hass und Hetze im Internet zu. Das gilt insbesondere für antisemitische Hass-Beiträge, häufig eingekleidet in Verschwörungserzählungen. So wird der Terror der Hamas in sozialen Netzwerken bejubelt, mit entsprechender Abscheu wird wiederum darauf reagiert. Diese Polarisierung des digitalen Diskurses birgt die Gefahr, dass gerade junge Menschen in ihren Ansichten radikalisiert werden – mit schwerwiegenden Folgen für ihre Gemeinschaftsfähigkeit und das Zusammenleben in allen Lebensbereichen wie Schule, Wohnvierteln oder Vereinen.

Plattformen müssen Meldesysteme anbieten

Nutzerinnen und Nutzer sozialer Netzwerke können sich für den Schutz von Kindern und Jugendlichen engagieren: Über die Meldesysteme der Plattformen können sie die Anbieter auf problematische Beiträge hinweisen, damit rechtswidrige Inhalte schnell entfernt werden und weitere Schutzmechanismen greifen können. Die Anbieter sind verpflichtet, solche Melde- und Abhilfesysteme bereitzuhalten. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) überwacht deren Umsetzung und Ausgestaltung.

Beschwerdestellen können Aufsichtsmaßnahmen auslösen

Auch anbieterunabhängige Beschwerdestellen stehen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Diese können bei den Anbietern auf eine schnelle Löschung rechtswidriger Beiträge hinwirken. Wenn seitens der Anbieter trotz Meldung keine Löschung erfolgt, sorgen die Beschwerdestellen dafür, dass behördliche Aufsichtsmaßnahmen oder Indizierungsverfahren eingeleitet werden.

Bürgerinnen und Bürger können bei folgenden Stellen Beschwerden einreichen:

jugendschutz.net:
http://www.jugendschutz.net/verstoss-melden

Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) e. V.:

www.fsm.de/fsm/beschwerdestelle

eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.:

http://www.beschwerdestelle.eco.de

FSM und eco betreiben außerdem gemeinsam das Portal

http://www.internet-beschwerdestelle.de

Kontakt:

Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

E-Mail: info@bzkj.bund.de

Internet: www.bzkj.de

Über die BzKJ:

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien und die Überwachung systemischer Vorsorgemaßnahmen (wie z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Medienanbietern. Zudem vernetzt sie alle im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure, fördert die kontinuierliche Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes und ermöglicht Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung.